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Kennungen des KäufersLange Zeit gab es einige Verwirrungen um
die Kennungen des Käufers im Nachrichtenkopf
(NAD-Segmente). Zusätzlich sind neue Geschäfts-
und Logistikmodelle hinzugekommen (z.B. cross
docking), die Erweiterungen verlangten. Grundlagen zu den KennungenEs gibt vier grundsätzliche Kennungen, die für den Käufer stets angegeben werden sollen. Um die Verarbeitung beim Empfänger zu vereinfachen, wird auch dann keine der Kennungen weggelassen, wenn alle identisch sind. Die vier grundsätzlichen Kennungen sind
Als Identifikationen werden ausschliesslich ILN benutzt. In sehr speziellen Geschäftsmodellen können
noch weitere Kennungen hinzukommen. In diesem
Fall nehmen Sie bitte Rücksprache mit uns. Erläuterungen zu den FunktionenKäufer bezeichnet den Vertragspartner in dem Geschäft. Für einen einzelnen Händler ist dies dieser selbst. Bei grossen Filialorganisationen ist dies z.B. die Zentrale oder der zuständige Zentraleinkauf. Lieferadresse ist der Ort, zu dem die Ware physisch vom Lieferanten bewegt wird. Dies kann ein Regionallager, die Filiale usw. sein. Warenendempfänger ist der Ort, zu dem die Ware im Rahmen des bekannten Vorganges abschliessend transportiert wird. Bei cross docking ist dies die Filiale, für die die Ware bestimmt ist. Bei zentraler Anlieferung und bedarfsorientierter Verteilung durch den Händler ist dies das entsprechende Verteillager. Rechnungsempfänger bezeichnet den kaufmännischen Adressaten der Rechnung und nicht einen eventuellen Zentralregulierer. Bei Rechnungsabwicklung durch einen Einkaufsverband steht hier also der Händler und nicht der Verband. |
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| Impressum © Pranke GmbH 2011 Rechtliche Hinweise last updated: Thursday, 27. November 2008 17:12 CET | ||||||||||||||