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Referenzen im Auftragsbereich

Es gab immer wieder Anfragen, wie die einzelnen Bezüge zwischen Auftrag, Lieferung und Rechnung in den Nachrichten darzustellen sind. Dabei geht es einerseits um die Nutzung der Dokumentennummer im BGM Segment und andererseits um die Angaben im RFF auf Header bzw. Position.

ORDERS

Die Auftragsnummer des Kunden steht in der Dokumentennummer im BGM. Sonst sind in dieser Nachricht keine Dokumentenreferenzen vorhanden.

ORDRSP (initial)

Die Dokumentennummer hat keinen Bezug auf die Referenzen. Alle Referenzen stehen im Header.

In den Referenzen steht verpflichtend die Lieferantenauftragsnummer (RFF+VN), die in diesem Szenario den Hauptreferenzbegriff für die weiteren Nachrichten darstellt.

Die Kundenauftragsnummer (RFF+ON) ist in der Regel nicht bekannt. Deshalb muss dieses Segment unbedingt entfallen. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht gelten (z.B. Fax einer aus dem WWS des Kunden gedruckten Auftrages mit echter Systemauftragsnummer des Kunden) nehmen Sie bitte Rücksprache mit uns. Andere Kundenreferenzen sind in einem RFF+CR darzustellen.

Zusätzlich kann eine weitere Auftragsreferenz enthalten sein, z.B. die provisorische Auftragsnummer eines Messeordersystems. Diese wird in einem RFF+XB8 dargestellt. Sie dient dem Kunden ausschliesslich dazu, die Verbindung zum Ausdruck aus diesem System herzustellen und hat in der weiteren Referenzierung keine Bedeutung.

ORDRSP (Änderung oder Bestätigung)

Die Dokumentennummer hat keinen Bezug auf die Referenzen. Alle Referenzen stehen im Header.

Die Lieferantenauftragsnummer (RFF+VN) ist verbindlich.

Die Kundenauftragsnummer (RFF+ON) ist verbindlich, wenn auf einen vom Kunden erteilten Auftrag Bezug genommen wird. Bei einem Auftrag, der über eine initiale ORDRSP an den Kunden übermittelt wurde, gelten hier die gleichen Regeln, wie in der initialen ORDRSP mit Ausnahme der provisorischen Auftragsnummer.

DESADV

Die Dokumentennummer im BGM ist die Liefermeldungsnummer, die möglichst auch die Lieferscheinnummer sein sollte.

Die Referenzen sollten im Header stehen. Nur wenn mehrere Aufträge gemeinsam geliefert werden, stehen die Auftragsreferenzen auf der Position.

Weicht die Nummer des Papierlieferscheins von der Dokumentennummer ab, so ist sie in einem RFF+DQ zu übermitteln.

Die Lieferantenauftragsnummer (RFF+VN) ist verbindlich.

Die Kundenauftragsnummer (RFF+ON) ist verbindlich, wenn auf einen vom Kunden erteilten Auftrag Bezug genommen wird. Bei einem Auftrag, der über eine initiale ORDRSP an den Kunden übermittelt wurde, gelten hier die gleichen Regeln, wie in der initialen ORDRSP.

INVOIC

Die Dokumentennummer im BGM ist die Rechnungsnummer.

Bei 1:1 Bezug zwischen Lieferung und Rechnung wird die Liefermeldungsnummer in einem RFF+AAK übermittelt. Für die weiteren Referenzen die gleichen Regeln wie in der DESADV.

Sollten Sammelrechnungen eingesetzt werden, stehen die Referenzen auf der Position.

 


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